Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Februar 2025
HiRo AG – Active Sourcing Platform
SaaS-Dienstleistungsvertrag (Software as a Service)
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) HiRo erbringt für den KUNDEN Dienstleistungen, die darin bestehen, dass die HiRo Active Sourcing Platform als webbasierte Software-Dienstleistung (SaaS) zur vertragsgemäßen Nutzung mittels Telekommunikationsverbindung (Internet) bereitgestellt wird sowie individuelle Entwicklungs- und Supportarbeiten von HiRo erbracht werden.
(2) Der KUNDE erhält mit den vorstehenden Dienstleistungen die technische Möglichkeit und Berechtigung, auf die Softwareapplikation, welche auf einem zentralen Internet-Server gehostet wird, zuzugreifen und die Funktionalitäten der Softwareapplikation im Rahmen dieses Vertrages zu nutzen. Die HiRo Active Sourcing Platform ermöglicht das systematische Identifizieren, Bewerten und Kontaktieren von Kandidaten für offene Positionen.
(3) Die Telekommunikationsvoraussetzungen, die Telekommunikationsentgelte einschließlich der Übermittlungsleistung sowie das Vorhandensein von geeigneten Endgeräten und Internet-Browser obliegen dem KUNDEN.
§ 2 Nutzungsrecht
(1) Der KUNDE erhält das nicht ausschließliche, auf die Laufzeit dieses Vertrages zeitlich beschränkte Recht, auf das vertragsgegenständliche HiRo-System mittels Telekommunikationsverbindung zuzugreifen und mittels eines Browsers die mit dem HiRo-System verbundenen Funktionalitäten gemäß diesem Vertrag zu nutzen.
(2) Der Zugriff auf das vertragsgegenständliche HiRo-System erfolgt über namentlich genannte Benutzer, die natürliche Personen sein müssen. Es ist untersagt, dass ein namentlich genannter Benutzer von mehreren natürlichen Personen genutzt wird.
(3) Der KUNDE ist nicht berechtigt, die vertragsgegenständlichen HiRo-Produkte über die erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen.
(4) Der KUNDE verpflichtet sich, die HiRo Active Sourcing Platform ausschließlich für rechtmäßige Recruiting- und Personalgewinnungszwecke zu nutzen und dabei alle anwendbaren Gesetze einzuhalten.
§ 3 Vertragsbeginn, -laufzeit, -kündigung
(1) Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien in Kraft.
(2) Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate gerechnet ab dem Bereitstellungstermin.
(3) Das Vertragsverhältnis kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von drei Kalendermonaten zum Kalenderjahresende gekündigt werden. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern nicht fristgemäß gekündigt wird.
(4) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 4 Leistungen
(1) Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus den Leistungspflichten von HiRo (Leistungsbeschreibung), der aktuell gültigen Preisliste, dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO sowie den technisch-organisatorischen Maßnahmen.
(2) HiRo gewährleistet eine Systemverfügbarkeit von 99% pro Kalenderjahr. Geplante Wartungsarbeiten, die rechtzeitig angekündigt werden, sind von dieser Verfügbarkeitsgarantie ausgenommen.
(3) Bei Vertragsbeendigung wird HiRo dem KUNDEN seinen aktuellen Datenbestand als Download zur Verfügung stellen. Die Daten werden binnen 3 Monaten nach Vertragsende von allen Speichermedien entfernt, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 5 Credit-System und Kontingente
(1) Der KUNDE erhält mit dem gewählten Lizenzpaket ein quartalsweises Credit-Kontingent, das für verschiedene Aktionen innerhalb der HiRo Active Sourcing Platform verwendet werden kann.
(2) Die Credits werden quartalsweise zugeteilt (01.01., 01.04., 01.07., 01.10. eines Jahres).
(3) Ungenutzte Credits verfallen am Ende jedes Quartals und können nicht in das Folgequartal übertragen werden.
(4) Der KUNDE kann bei Bedarf zusätzliche Credits nachkaufen. Nachgekaufte Credits unterliegen denselben Verfallsregeln.
(5) HiRo stellt dem KUNDEN ein Dashboard zur Verfügung, über das der aktuelle Credit-Stand, der Verbrauch und das Verfallsdatum jederzeit einsehbar sind.
§ 6 Zahlungsbedingungen und Zahlungsziel
(1) HiRo fakturiert die SaaS-Bereitstellungsgebühr auf Jahreslizenzbasis. Die Jahreslizenz wird in 12 gleichen monatlichen Raten abgebucht.
(2) Die einmalige Setup-Fee wird nach Vertragsschluss und vor Bereitstellung des Systems in Rechnung gestellt und ist binnen 14 Kalendertagen fällig.
(3) Alle genannten Preise gelten zzgl. der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(4) Die vereinbarte SaaS-Bereitstellungsgebühr kann zum Ausgleich von Kostensteigerungen jeweils zum 01. Januar eines jeden Jahres, erstmals jedoch frühestens 12 Monate nach Vertragsbeginn, angepasst werden. Bei einer Preisanpassung von mehr als 5% erhält der KUNDE ein Sonderkündigungsrecht.
§ 7 Verzug
(1) Während eines Zahlungsverzuges, der das Entgelt für zwei Monate erreicht, ist HiRo berechtigt, den Zugang zum HiRo-System zu sperren. HiRo ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB zu berechnen.
(2) Bei einem Zahlungsverzug über mehr als drei Monate ist HiRo berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
§ 8 Pflichten und Obliegenheiten des KUNDEN
Der KUNDE wird insbesondere:
- Im Rahmen der Setup-Phase entsprechende Feedbacks geben und an der Tagesschulung teilnehmen.
- Bei der Datenübertragung personenbezogener Daten auf verschlüsselten Transport achten.
- Die zugeordneten Zugangsberechtigungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen.
- Das HiRo-System nicht missbräuchlich nutzen oder nutzen lassen.
- Sicherstellen, dass die verwendeten Anforderungsprofile den Bestimmungen des AGG entsprechen.
- Die Bestimmungen der DS-GVO und des BDSG bei der Verarbeitung von Kandidatendaten einhalten.
§ 9 Gewährleistung
(1) HiRo gewährleistet, dass die vertraglich vereinbarten Leistungen bei ihrem vertragsgemäßen Einsatz den vereinbarten Vorgaben entsprechen.
(2) HiRo garantiert die durchschnittliche Systemverfügbarkeit von 99% pro Kalenderjahr. Geplante Wartungsarbeiten, die mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt werden, sind ausgenommen.
§ 10 Haftung
(1) HiRo haftet dem KUNDEN bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet HiRo im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
(3) Im Übrigen haftet HiRo nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(4) Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert begrenzt, maximal jedoch 50.000,00 EUR.
§ 11 Datenschutz und Datensicherheit
(1) Die Vertragsparteien werden die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten.
(2) HiRo verarbeitet personenbezogene Daten von Kandidaten ausschließlich im Auftrag und nach dokumentierter Weisung des KUNDEN. Der KUNDE ist Verantwortlicher im Sinne der DS-GVO, HiRo ist Auftragsverarbeiter.
§ 12 Vertragsbestandteile
Bestandteile dieses Vertrages sind die folgenden ergänzend geltenden Anhänge:
- Anhang A – Ihr HiRo-System (Leistungsbeschreibung)
- Anhang B – Preisliste
- Anhang C – Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO
- Anhang D – Technische und organisatorische Maßnahmen
§ 13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Der Vertrag unterliegt dem deutschen Recht. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so bleibt der Vertrag als Ganzes wirksam. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die ungültige Bestimmung durch eine wirtschaftlich möglichst gleichartige Bestimmung zu ersetzen.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Lizenzpakete – Übersicht
| Lizenzpaket | Credits/Jahr | Vakanzen | Kandidaten | Preis/Monat |
|---|---|---|---|---|
| Lizenz 1 | 30.000 | 10 | 200 | 970,00 € |
| Lizenz 2 | 60.000 | 20 | 400 | 1.940,00 € |
| Lizenz 3 | 90.000 | 30 | 600 | 2.910,00 € |
| Lizenz 4 | 120.000 | 40 | 800 | 3.880,00 € |
| Lizenz 5 | 150.000 | 50 | 1.000 | 4.850,00 € |
| Lizenz 6 | 180.000 | 60 | 1.200 | 5.820,00 € |
| Lizenz 7 | 210.000 | 70 | 1.400 | 6.790,00 € |
| Lizenz 8 | 240.000 | 80 | 1.600 | 7.760,00 € |
| Lizenz 9 | 270.000 | 90 | 1.800 | 8.730,00 € |
| Lizenz 10 | 300.000 | 100 | 2.000 | 9.700,00 € |
Alle Preise gelten zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
Zusatzmodule (optional)
| Modul | Beschreibung | Preis/Monat |
|---|---|---|
| Kandidatenanschrift | Automatisierte personalisierte Anschreiben | 299,00 € |
| Interview terminieren | Automatisierte Terminierung | inkl. in Lizenz |
| Interview Datenschutz | Datenschutzzustimmung & Datenaktualisierung | 39,00 € |
Credit-Verbrauch nach Aktivität
| Aktivität | Credits | Modul |
|---|---|---|
| Einfache Kandidatensuche | 10 | Kandidatensuche |
| Erweiterte KI-Suche | 25 | Kandidatensuche |
| Kandidaten-Scoring | 5 | Kandidatenscoring |
| Kontaktdaten-Anreicherung | 15 | Kandidatenscoring |
| Kontaktdaten-Validierung | 5 | Kandidatenscoring |
| Standard-Anschreiben | 20 | Kandidatenanschrift |
| KI-optimiertes Anschreiben | 35 | Kandidatenanschrift |
| Follow-up-Nachricht | 15 | Kandidatenanschrift |
| Terminfindung und -versand | 10 | Interview terminieren |
| Kalendersynchronisation | 5 | Interview terminieren |
| Erinnerung Interview | 3 | Interview terminieren |
| Datenschutz-Einwilligungsanfrage | 5 | Interview Datenschutz |
| Erinnerung Datenaktualisierung | 3 | Interview Datenschutz |